Viele Ziergehölze benötigen einen Formschnitt, damit sie gesund bleiben.
Oder sie müssen zurückgeschnitten werden, damit sie nicht den Garten einnehmen, dies wird je nach Pflanze ein bis zweimal im Jahr gemacht.
Gefährdete oder Kranke Bäume müssen gerodet werden, damit sie nicht umstürzen. Hier gibt es in einigen Gemeinden Bestimmungen und Richtlinien, die sogenannte Baumsatzung. Die Baumsatzung bestimmt was, wie geschnitten werden darf. Und für einige Arten von Bäumen benötigt man eine Fällgenehmigung. Hierfür können Sie uns gerne ansprechen.